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2026-07-025 Min.

LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichten ab 1.000 MA – BAFA-Bericht und Risikoanalyse

LkSGLieferketteBAFASorgfaltspflichten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Seit 1. Januar 2024 gilt die Schwelle von 1.000 Mitarbeitern. Damit sind in Deutschland über 28.000 Unternehmen erfasst. Betroffen sind nicht nur börsennotierte Konzerne, sondern auch Tochtergesellschaften und mittelständische Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

§ 3 LkSG definiert die Sorgfaltspflichten: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, jährliche Berichterstattung. Die Pflichten erstrecken sich auf den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette – vom Rohstofflieferanten bis zum Endkunden. § 2 Abs. 5 LkSG. Mittelbarer Zulieferer ab Kenntnis von Verstößen.

Die Risikoanalyse nach § 5 LkSG ist das zentrale Instrument. Sie muss jährlich durchgeführt werden und bei jeder wesentlichen Änderung der Risikolage – neuer Lieferant, neue Region, neue Produktkategorie. Die Analyse erfasst menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Verstoß gegen Arbeitsschutz, Quecksilberverbote nach Minamata-Konvention, persistent organic pollutants (POPs).

Ergebnis der Risikoanalyse: eine priorisierte Risikolandkarte. Nach § 4 Abs. 2 LkSG gewichtet nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des potenziellen Verstoßes. Ein 1.500-MA-Unternehmen in der Automobilzulieferung – 80 direkte Lieferanten, 3.000 indirekte – identifiziert typischerweise 15–25 prioritäre Risiken. Die Top-5 werden aktiv bearbeitet.

Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG: Vergabepolitik anpassen, vertragliche Zusicherungen einholen, Schulungen durchführen, Kontrollen implementieren. Beispiel: Importeur von Textilien aus Südasien führt ein Lieferantenaudit nach SA8000-Kriterien durch. Bei Verstoß: Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG verlangen, bis hin zur Lieferantenbeendigung.

Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG: Das Unternehmen muss ein internes Verfahren bereitstellen, über das Personen auf Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten hinweisen können. Anonymität muss gewährleistet sein. Das Verfahren muss öffentlich bekannt gemacht werden. Das HinSchG-Hinweisgebersystem kann hier integriert werden – aber die Reichweite muss über die eigene Belegschaft hinausgehen.

Jährlicher Bericht an die BAFA nach § 10 LkSG: Frist 4 Monate nach Geschäftsjahresende. Der Bericht dokumentiert, ob und welche Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt wurden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, wie die Risikoanalyse durchgeführt wurde, wie das Beschwerdeverfahren ausgestaltet ist. Die BAFA veröffentlicht eine Liste der berichtspflichtigen Unternehmen. Fehlender Bericht = Ordnungswidrigkeit.

Bußgeldrahmen: § 24 LkSG – bis 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre. Bei einem Unternehmen mit 500 Mio. EUR Umsatz sind das bis zu 10 Mio. EUR. Bei vorsätzlichem Verstoß droht zusätzlich der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu 3 Jahre. § 22 LkSG. Die BAFA hat 2024 die ersten Bußgeldverfahren abgeschlossen. Sanktionen zwischen 50.000 und 500.000 EUR.

Praxisfall Mittelstand: Ein 1.200-MA-Unternehmen im Maschinenbau beginnt mit der LkSG-Implementierung. Erste Risikoanalyse: 6 Wochen, interner Aufwand 120 Personenstunden, externe Beratung 15.000 EUR. Ergebnis: 5 prioritäre Risiken in der Lieferkette für Elektronikkomponenten aus Südostasien. Präventionsmaßnahmen: Lieferantenaudit, Vertragsanpassung, Schulung. Jährliche Kosten: 25.000–40.000 EUR. Im Vergleich: Ein Bußgeld bei Verstoß beginnt bei 100.000 EUR.

Typische Fehler: Risikoanalyse nur auf erste Zulieferer-Ebene beschränkt. § 2 Abs. 5 LkSG erfasst auch mittelbare Lieferanten. Kein Beschwerdeverfahren in relevanter Sprache. Bericht nur formal erstellt, ohne inhaltliche Prüfung. Keine Dokumentation der Wirksamkeitsprüfung. Die BAFA prüft nicht nur das Ob, sondern auch das Wie.

Fazit: LkSG-Compliance ist kein einmaliges Projekt. Sie ist ein jährlicher Kreislauf: Risikoanalyse, Maßnahmen, Bericht, Wirksamkeitsprüfung. Die BAFA erwartet nachvollziehbare Prozesse. KanB Access baut die Struktur. Risikoanalyse, Präventionskatalog, Beschwerdeverfahren, Berichtsvorlage. Audit-ready.

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